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Prüfungsrichtlinie

Die Tierheilpraktiker-Prüfung durch den Berufsverband

Die Verbandsprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen:

I. Facharbeit
II. schriftliche Prüfung
III. praktische Prüfung
IV. mündliche Prüfung

Die Facharbeit (Prüfungsteil I.)  muss spätestens 12 Wochen vor dem Prüfungstermin in der Geschäftsstell des Verbandesin zweifacher schriftlicher Ausführung und in zweifacher Ausführung auf CD im PDF-Format eingereicht werden, um für die Prüfung zugelassen zu werden. Die Prüfungsteile II. bis IV. sollten innerhalb eines Prüfungstermins abgelegt werden und müssen vor der Prüfungskomission des Verbandes abgelegt werden. Alle Prüfungsteile werden von mehreren Prüfern abgenommen. Zu den Prüfungsteilen III. und IV. werden schriftliche Protokolle erstellt, der Prüfungsteil I. wird von zwei Prüfern schriftlich beurteilt. Die Bestimmungen zu den einzelnen Prüfungsteilen werden nachfolgend noch genauer beschrieben.

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Es muss jedoch nur der nicht bestandene Prüfungsteil an einem anderen Prüfungstermin wiederholt werden. Die Verbandsprüfungen werden vom „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Nach der bestandenen Prüfung wird dem Prüfling ein Zertifikat und ein Zeugnis vom „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ ausgehändigt und er ist als Verbandsmitglied berechtigt das Verbandszeichen zu verwenden.

Prüfungen von Tierheilpraktikerschulen werden nur anerkannt, wenn diese gemäß den Prüfungsrichtlinien und von der Prüfungskomission des Verbandes abgenommen wurden.

Die Prüfungsgebühr von 150,00 € ist parallel mit der Anmeldung zur Prüfung auf das Konto (Nr. 190 201 715, BLZ: 720 501 01, Kreissparkasse Augsburg) vom „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ zu überweisen.

2. Prüfungsteile
2.1 Facharbeit

Die Facharbeit soll die fachliche Qualifikation des Autors zeigen. Sie soll physiologische, pathologische, therapeutische und naturheilkundliche Bereiche oder Bereiche, mit denen der Tierheilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit konfrontiert sein kann, umfassen. Der Prüfling kann einThema – in Absprache mit dem „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ – selbst wählen.

Die Facharbeit muss folgenden Rahmenbedingungen entsprechen:

  • Umfang zwischen 20 und 60 Seiten
  • Din A4-Format, nur einseitig beschriftet
  • Schriftgröße 12
  • Zeilenabstand 1,5
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • im Anhang muss ein Literatur- und Quellenverzeichnis für Text und Bilder angegeben sein
  • eingefügte Bilder sind zu beschriften
  • es muss eine eidesstattliche Erklärung über die selbstständige Erstellung der Facharbeit beiliegen
  • als fester Einband mit Spiralbindung o.ä. (lose Blattsammlungen müssen von der Prüfungskomission nicht anerkannt werden)
  • Titel und Autor/in müssen auf der Außenseite der Facharbeit zu lesen sein
  • aus dem Titel muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Facharbeit handelt, Formulierungen wie „Diplomarbeit“ o. ä. werden nicht anerkannt

Den Leitfaden für die Erstellung der Facharbeit finden Sie im Anhang oder auf der Homepage des Verbandes (www.thp-verband.de).Die Facharbeit muss spätestens 12 Wochen vor dem gewählten Prüfungstermin in zweifacher Ausführung beim „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ in der Geschäftstelle eingegangen sein.

2.2 Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst 75 Fragen. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten. Die Fragen werden ohne Ausnahme aus dem geltenden Fragenkatalog des Verbandes entnommen. Sie werden als MultipleChoice-Fragen oder Freifragen vorgelegt. Die schriftliche Prüfung beinhaltet folgende Themenbereiche:

  • Anatomie
  • Physiologie
  • Pathologie
  • Therapieverfahren
  • Hygiene
  • Berufs- und Gesetzeskunde

(Der Rechtsfragenanteil beträgt ca. 30% der schriftlichen Prüfung.)

Bei den MultipleChoice-Fragen sind die Anzahl der möglichen richtigen Antworten je Frage angegeben. Werden mehr als die angegebene Zahl der richtigen Antwortmöglichkeiten angezeichnet, gilt die Frage als gesamt falsch beantwortet. Wird die angegebene Anzahl der richtigen Antwortmöglichkeiten oder weniger angezeichnet, werden die richtigen Antworten gewertet.

Bei den Freifragen wird die zu erreichende Punktzahl angegeben. Die Beantwortung der Freifragen muss die geforderten richtigen Stichworte enthalten, die Form der Antwort (Satzbau) wird nicht in die Bewertung einbezogen.

Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der zu erreichenden Punktzahl erreicht wurde.

2.3 Praktische Prüfung

Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 30 Minuten je Prüfling.

Die praktische Prüfung:

  • findet i.d.R. am Hund statt
  • schließt Fragen zur angewandten Anatomie und Physiologie mit ein
  • soll die Möglichkeit bieten, medizinische Verabreichungsmöglichkeiten darzustellen
  • soll die Möglichkeit bieten, Untersuchungstechniken zeigen zu lassen
  • zeigt, ob Untersuchungsgänge sebstständig und eigenverantwortlich durchgeführt werden können
  • soll den Gesamteindruck des Prüflings abrunden

2.4 Mündliche Prüfung

Die Prüfzeit beträgt i. d. R. 15 Minuten je Prüfling. Die Fragestellung ergibt sich aus:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Fragen zur vorgelegten Facharbeit
  • Evtl. Themenlücken in der schriftlichen Prüfung
  • Fallbeispielen
  • Differentialdiagnostik/Therapiemethoden
  • Physiologie

3. Inkrafttreten
Diese Prüfungsrichtlinien wurden vom „Ältesten Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V.“ beschlossen und treten am 01.Oktober 2011 in Kraft.

Bestandene THP-Prüfung
Herzlichen Glückwunsch den neuen Kolleginnen: Julia Berchim, Svenja Bock, Antje Gampe, Katrin Jäger, Stefanie Schmidt, Svenja Schneider, Angekique Schröder, Lana Wysocki,
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